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Platzordnung

Um einen reibungslosen Ablauf des Übungsbetriebes zu gewährleisten, hat der Vorstand folgende Platzordnung (=Vereinsgelände) beschlossen.

  1. Für die Übungsstunden sind die jeweiligen Übungsleiter verantwortlich. Bei Verhinderung bestimmen sie einen Stellvertreter. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
     

  2. Hundeführer dürfen nur nach Genehmigung durch den Übungsleiter auf das Übungsgelände. Hunde dürfen sich nur mit einem Hundeführer auf dem Übungsgelände aufhalten.
     

  3. Die Hunde sind an der Leine zu halten, sofern nichts anderes vom zuständigen Übungsleiter angeordnet wird.
     

  4. Hunde sind nur mit gültigem Impfpass auf dem Vereinsgelände zugelassen.
     

  5. Kranke Hunde mit Ansteckungsgefahren dürfen nicht mit auf das Vereinsgelände genommen werden.
     

  6. Läufige Hündinnen dürfen nur nach Absprache mit dem Übungsleiter auf den Platz. Bei vereinsinternen Veranstaltungen ist das Starten läufiger Hündinnen nur in Absprache mit dem Prüfungsrichter möglich.
     

  7. Jeder Hundebesitzer ist für seinen Hund haftbar.
     

  8. Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Vereinsgelände, den Parkplatz und auch die anliegenden Wege sauber zu halten. Hundekot ist unaufgefordert zu beseitigen.
     

  9. Das Urinieren von Rüden und auch von Hündinnen sollte vermieden werden. Geben sie bitte ihrem Hund vorher im Feld die Chance sich zu lösen.
     

  10. Auf den Zufahrtswegen zum Übungsgelände ist auf eine rücksichtsvolle und langsame Fahrweise zu achten. Hunde sind an der Leine zu führen.
     

  11. Das Parken ist nur an der Bezäunung des Übungsgeländes erlaubt.
     

  12. Das Rauchen auf dem Übungsplatz sowie im Vereinsheim ist nur in Ausnahmen gestattet, welche aber vorher angekündigt werden.
     

  13. Das Füttern und Streicheln fremder Hunde ist nur nach Absprache mit dem Besitzer erlaubt.
     

  14. Das Anleinen des Hundes ist an den gegebenen Plätzen erlaubt. Die Hunde sind dabei so zu sichern, dass der Hund niemanden gefährdet. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Hund sich ruhig verhält.
     

  15. Eltern haften für ihre Kinder.

 

Der Vorstand

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